AEB

Allgemeine Einkaufsbedingungen der DAMOWI
UG (haftungsbeschränkt), Lautenschlagerstraße 23a, 70173 Stuttgart,
Tel.: +49 711 207 00 602; Fax: +49 711 207 00 301

Stand: 01.06.2022

1. Grundlagen

  • 1.1 Die DAMOWI UG (h), im Folgenden DAMOWI, ist eine Performance Marketing Agentur mit den Vertriebs-Bereichen Online, Offline und Mobile
  • 1.2 Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen der DAMOWI („AEB“) werden Bestandteil des zwischen DAMOWI und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages, es sei denn, die Vertragspartner treffen eine hiervon abweichende Vereinbarung.
  • 1.3 Der Vertragsschluss unterliegt der Schriftform, für die Wirksamkeit aller anderen Willenserklärungen ist Textform ausreichend, es sei denn die vorliegenden AEB oder der Vertrag zwischen den Vertragspartnern sehen Schriftform vor.

2. Vertragsschluss

  • 2.1 Der Vertrag zwischen DAMOWI und dem Lieferanten kommt durch eine seitens DAMOWI und dem Lieferanten unterzeichnete Buchung zustande.
  • 2.2 Die Buchung muss folgenden Mindesterfordernissen genügen: Art und Umfang der gebuchten Offline-, Online-, Mobile-Werbeflächen und/oder Listenbezeichnungen, Vergütung, Format und Größe der Werbemittel sowie Beginn und Ende des Buchungszeitraumes, bzw. bei Newsletterversendungen: Bezeichnung der Listen; Erklärung, dass für die anzuschreibenden Email-Adressen ein Doppel opt-in und eine Werbeeinwilligung vorliegt; dass das/die Werbemittel/Newsletter ein Impressum sowie opt-out beinhaltet; vor Versand Tests der Werbemittel via Link durch DAMOWI ermöglicht werden und der Versand erst erfolgt, nach einer Freigabe durch DAMOWI.
  • 2.3 Ändern sich die bei Vertragsschluss angegebenen Daten des Lieferanten, die dieser wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben hat, ist der Lieferant verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber DAMOWI unverzüglich zu korrigieren.

3. Allgemeine Bestimmungen für die Auslieferung

  • 3.1 Der Lieferant wird DAMOWI innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss die technischen Anforderungen für die Auslieferung der Werbemittel schriftlich mitteilen. Weichen diese von den vertraglich vereinbarten technischen Anforderungen ab, hat DAMOWI das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  • 3.2 DAMOWI verpflichtet sich, die für die Auslieferung der Werbemittel notwendigen Daten (insbesondere die Werbemittel und/oder Websitetags bzw. Codings) rechzeitig dem Lieferanten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant prüft die zur Verfügung gestellten Daten und teilt DAMOWI etwaige Probleme, die eine Auslieferung verhindern oder beeinträchtigen, unverzüglich nach Erhalt schriftlich mit. DAMOWI wird etwaige Probleme umgehend beheben und dem Lieferanten die Daten erneut zur Verfügung stellen. Für den Fall dass DAMOWI die Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt bzw. die Daten nicht vor Beginn des Buchungs- zeitraums vom Lieferanten als einwandfrei akzeptiert werden, verschiebt sich der Start des Buchungszeitraums so lange, bis der Lieferant die Daten als einwandfrei akzeptiert hat. Die auszuliefernde Menge verringert sich gegebenenfalls im Verhältnis zu der geringeren Dauer des Buchungszeitraums entsprechend. Ansprüche des Lieferanten wegen einer Pflichtverletzung von DAMOWI bestehen nicht.
  • 3.3 Der Lieferant muss die Daten wie zur Verfügung gestellt ausliefern und darf keine Veränderungen daran vornehmen.
  • 3.4 DAMOWI ist nicht verpflichtet, die gebuchte Werbefläche oder Email-Listen für Werbemittel bestimmter Kunden zu nutzen, sondern kann nach freiem Ermessen darüber entscheiden, für welche Kunden welche Werbemittel ausgeliefert werden. Dies umfasst auch das Recht von DAMOWI, ursprünglich vereinbarte Werbemittel während eines laufenden Buchungszeitraums durch neue Werbemittel zu ersetzen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, die elektronisch zur Verfügung gestellten Daten für die Auslieferung der neuen Werbemittel entsprechend 3.2 Sätze 2 und 3 zu prüfen und die neuen Werbemittel auszuliefern, nachdem er sie als einwandfrei akzeptiert hat.
  • 3.5 Der Lieferant ist verpflichtet, DAMOWI unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die gebuchte Werbefläche oder Email-Listen-Versandvolumen so verändert, so dass die vertragsgemäße Auslieferung beeinträchtigt wird. In diesem Fall hat DAMOWI das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  • 3.6. Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, werden die Werbemittel über den gebuchten Zeitraum gleichmäßig pro Tag, Platzierung und Format ausgeliefert; bei Email-Listen-Versand an dem jeweils vereinbarten Wochentag. Bei TKP Einzeleinbuchungen erfolgt die Auslieferung der Werbemittel mit einem Frequency Cap von drei identischen Werbemitteln pro User pro Buchungszeitraum, soweit nicht anders im Vertrag vereinbart.

4. Platzierung der Werbemittel

  • 4.1 Bei der Platzierung von Werbemitteln mit Rich Media Funktionalität (entsprechend der jeweils gültigen Definition der IAB Europe) müssen die besonderen Bedingungen des Vertrages eingehalten werden.
  • 4.2 Werbemittel dürfen nicht auf Webseiten oder in der Nähe von Inhalten platziert werden, die
    • gewaltverherrlichend, gotteslästerlich, rassistisch oder sexistisch sind,
    • als kinder- oder/und jugendgefährdend eingestuft werden, oder radikales politisches Gedankengut beinhalten oder verherrlichen,
    • die sich mit Glücksspielen beschäftigen, verbotene bzw. rechtswidrige Inhalte kommunizieren, oder
    • sexueller oder pornographischer Natur sind (es sei denn, dass bei sexueller Natur der Inhalt der Aufklärung oder Information dient),- andere skandalträchtige, geschmackslose oder unangebrachte Themen darstellen
    Dies gilt auch, wenn Seiten mit den vorstehenden Inhalten in unmittelbarer Reichweite des Werbemittels liegen, d.h. z.B. bei der Keyword-Platzierungen, dass Seiten mit vorstehend genantem Inhalt durch einen weiteren Klick nicht aufrufbar sein dürfen.
  • 4.3 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten, die einen direkten oder indirekten Bezug zu rechtswidrigen Verletzungen geistigen Eigentums darstellen oder herstellen, platziert werden.
  • 4.4 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten, die von der Blacklist von DAMOWI umfasst sind, platziert werden, soweit die Blacklist Bestandteil des Vertrages ist.
  • 4.5 Werbemittel dürfen nicht auf Seiten mit Chatrooms jeder Art oder Seiten mit user generated content platziert werden, es sei denn der Vertrag sieht etwas anderes vor.
  • 4.6 Werbemittel dürfen nur auf Seiten, die bei Abschluss Bestandteil des Portfolios des Lieferanten waren, ausgeliefert werden, bzw. in Email-Listen Verwendung finden, die im Eigentum des Listen-Lieferanten sind, der zugleich direkter Vertragspartner von DAMOWI ist. Die Auslieferung der Werbemittel muss above the fold erfolgen.
  • 4.7. Maximal 10% der vereinbarten Auslieferungsmenge darf auf Community-Seiten (mit Ausnahme der in 4.5 genannten Seiten) und/oder Gaming-Seiten (wobei die Spiele auf diesen Seiten keine Glückspiele sein dürfen) platziert werden, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
  • 4.8. Die Auslieferung der Werbemittel über sog. forced klicks ist generell untersagt.
  • 4.9 DAMOWI ist berechtigt, die Auslieferung von Werbemitteln die entgegen 4.2 bis 4.8 platziert wurden oder werden sollen, selbst oder mit Hilfe Software Dritter (z.B. Adsafe) auf Kosten des Lieferanten zu blockieren.
  • 4.10 Im Falle der Verletzung der in der Buchung festgelegten Bestimmungen bzw. bei einem Verstoß gegen 4.1 bis 4.8 ist DAMOWI nicht zur Zahlung der Vergütung für die davon betroffenen Werbemittel verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Auslieferung von Werbemitteln gemäß 4.9 berechtigt blockiert wurde. Darüber hinaus ist der Lieferant verpflichtet, die Vertragsverletzung bzw. den Verstoß gegen 4.1 bis 4.8 innerhalb von 3 Stunden ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung von DAMOWI zu beseitigen. Im Fall des Verstoßes gegen 4.2 bis 4.8 sowie gegen 5.1 und 5.2 ist der Lieferant zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 15% der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Außerdem ist DAMOWI im Falle eines Verstoßes gegen 4.2 bis 4.8 berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Alle anderen Ansprüche von DAMOWI im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen 4.2 bis 4.8 bleiben davon unberührt.

5. Tags und Daten

  • 5.1 Der Lieferant garantiert, dass die Werbeflächen jede Art von Tags, z.B. Rich Media Tags oder andere Ad Serving Tags zulassen. Der Lieferant verpflichtet sich, entsprechende Tags auf den vertragsgegenständlichen Werbeflächen zu setzen, mit denen die URL der Werbefläche nachverfolgt werden kann. DAMOWI kann diese URL’s benutzen, um die vertragsgemäße Auslieferung selbst oder durch Dritte zu prüfen, insbesondere ob die Bestimmungen in 4.2. bis 4.8. eingehalten wurden oder – mit Zustimmung des Lieferanten – gemäß 5.3 erhobene Daten zu klassifizieren. Der Einsatz von IP-Targeting bedarf der gesonderten schriftlichen Absprache und wird ohne diese nicht vergütet.
  • 5.2 Der Lieferant hat jedwede Änderung oder Missbrauch der Tags zu unterlassen. Als Missbrauch ist auch das Setzen von Tags auf Werbeflächen, die nicht Teil des Portfolios bei Abschluss des Vertrages sind, anzusehen. Der Lieferant verpflichtet sich ebenfalls, dass mit den Tags Cookies, die mindestens erfassen können, welche Werbemittel auf welcher Werbefläche gesehen bzw. geclickt wurden, gesetzt werden. Die Tags und Cookies sind nach Vertragsende unverzüglich durch den Lieferanten zu entfernen.
  • 5.3 Falls vertraglich vereinbart, kann DAMOWI über den in 5.1 genannten Umfang hin Daten erheben. Der Umfang der zusätzlich zu erhebenden Daten, z.B. Alter und/oder Geschlecht des Nutzers, ist schriftlich genau festzulegen.
  • 5.4 Alle im Rahmen des Vertrages zulässigerweise erhobenen Daten werden – soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist - durch DAMOWI gespeichert und genutzt. DAMOWI wird keine personenbezogenen Daten erheben und speichern. DAMOWI ist berechtigt, die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten auch nach dem Ende des Vertrages weiter zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch
  • 5.4.1 die Zusammenstellung von Sammelstatistiken, Metriken und allgemeinen Trenddaten zur Verbesserung und Optimierung von Kampagnen,
  • 5.4.2 die Verwendung zu Marketing-, Promotions- und Analysezwecken,
  • 5.4.3 die Verwendung in einer anonymen Datenbank für Trendbestimmung, Analyse und Medienplanungszwecke, und
  • 5.4.4 zur zielgruppenoptimierten Werbeaussendung; wobei die Daten von Interessenten und/oder Bestellern auf DAMOWI Landingpages in das Nutzungseigentum von DAMOWI übergehen sofern der Interessent/Besteller im Rahmen des datenschutzzulässigen zugestimmt hat.
  • 5.5 Der Lieferant sichert zu, dass er alle anwendbaren datenrechtlichen Bestimmungen einhält und DAMOWI nicht den Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht.

6. Reporting und Monitoring

  • 6.1 Es findet ein Vergleich der über den Adserver des Lieferanten dokumentierten Leistung mit den Daten der DAMOWI Plattform statt.
  • 6.2 Eine Abweichung der seitens des Lieferanten ausgewiesenen Ad Impressions und Clicks bis zu 5% zu den Daten der DAMOWI Plattform hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Vergütung. Bei Abweichungen von mehr als 5% bemühen sich der Lieferant und DAMOWI ernsthaft umgehend innerhalb der Laufzeit des Vertrages die Fehlerursache zu erkennen und zu beheben.
  • 6.3 Überlieferungen werden nicht erstattet. Bei Unterlieferungen gelten die über die DAMOWI Plattform generierten Werte.
  • 6.4 Bei technisch aufwändigeren Werbemitteln (z.B. Layer Ads, Superstitials) wird die Kontaktleistung von beiden Vertragspartnern während der Laufzeit der einzelnen Verträge kontinuierlich überprüft, um bei Abweichungen über 5 % zwischen der Zählung von DAMOWI und der des Lieferanten frühzeitig eingreifen zu können.

7. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist 45 Tage nach Zugang einer schriftlichen Rechnung bei DAMOWI zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann erst nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Auslieferungszeitraumes gestellt werden. Der Lieferant gewährt bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung 2% Skonto.

8. Haftung, Freistellung

  • 8.1 Der Lieferant garantiert, über sämtliche für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und diese Rechte DAMOWI in dem erforderlichen Umfang übertragen zu können, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant garantiert insbesondere, dass er über die Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Werbeflächen bzw. Email-Listen verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang befugt ist. Der Lieferant garantiert, dass die vertragsgegenständlichen Werbeflächen bzw. Email-Listen und deren Nutzung durch DAMOWI sowie die Verlinkungen auf weitere Seiten nicht gegen die jeweils geltende Rechtsordnung verstoßen.
  • 8.2 Im Falle des Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen ist der Lieferant verpflichtet, DAMOWI einen aus dem Verstoß entstandenen Schaden zu ersetzen und DAMOWI von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei zu stellen und die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang zu erstatten. Für den Fall eines aufgrund des Vertragsverstoßes gegen DAMOWI geführten Rechtsstreits tritt der Lieferant Kunde auf Verlangen von DAMOWI dem Rechtsstreit auf Seiten von DAMOWI bei.

9. Höhere Gewalt

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist der davon betroffene Vertragspartner im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit. Die Vertragspartner werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.

Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt der höheren Gewalt um angemessene andere Möglichkeiten zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ernsthaft zu bemühen. Tut er dies nicht, ist DAMOWI von der anteiligen Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung frei. Etwaige Volumenrabatte werden berücksichtigt, wobei zur Berechnung der ohne den Eintritt der höheren Gewalt geplante Verlauf zu Grunde gelegt wird.

Dauer die höhere Gewalt mehr als 5 Tage an, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

10. Vertragsdauer, Sonderkündigungsrechte

  • 10.1 Die Laufzeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
  • 10.2 DAMOWI ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 24 Stunden vor Beginn der Auslieferung zu kündigen. Erfolgt die Kündigung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Auslieferung, ist DAMOWI zu einer anteiligen Vergütung verpflichtet, die dem Zeitraum entspricht, der unterhalb der 24 Stunden nach Zugang der Kündigung vor dem Beginn der Auslieferung liegt.
  • 10.3 DAMOWI ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 24 Stunden nach Beginn der Auslieferung zu kündigen.
  • 10.4 Im Falle einer Kündigung gemäß 10.2 bis 10.3 werden Volumenrabatte bezüglich der durch DAMOWI geschuldeten anteiligen Vergütung nicht angepasst.
  • 10.5 DAMOWI ist jederzeit berechtigt, den Vertrag bei einer Unterschreitung der vereinbarten Auslieferungsvolumen von mindestens 20% mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • 10.6 Beide Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der DAMOWI zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn durch das Verhalten des Lieferanten bestehende Vertragsbeziehungen zu Vertragspartnern von DAMOWI gefährdet werden, der Lieferant insolvent wird, insbesondere bei Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Lieferanten oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit- gleich aus welchem Grund - steht der Insolvenz gleich) oder der Lieferant gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser AEB verstößt.
  • 10.7 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

11. Einwilligung zur Nutzung von Wirtschaftsauskunfteien

Der Lieferant willigt ein, dass DAMOWI ausgewählten Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermittelt.

12 Vertraulichkeit und Datenschutz

  • 12.1 Die Vertragspartner werden gegenüber Dritten über den Inhalt des Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Dritte in diesem Sinne sind nicht verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG sowie professionelle Berater der Vertragspartner, die zur Verschwiegenheit kraft Vereinbarung, Standesrecht oder Gesetz verpflichtet sind und die an dem Zustandekommen, der Begutachtung oder der Durchführung des Vertrags im Auftrag einer der Vertragspartner beteiligt sind. Dies gilt insbesondere für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.
  • 12.2 die Verpflichtung gilt nicht,
    • 12.2.1 soweit dieser Vertrag oder ein Vertragspartner den anderen ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt,
    • 12.2.2 bezüglich Informationen, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe allgemein zugänglich und bekannt sind, ausgenommen es handelt sich um die Übermittlung von Adressdaten,
    • 12.2.3 bezüglich Informationen, die ohne Verwendung der vertraulichen Information des anderen Vertragspartners eigenständig erarbeitet wurden,
    • 12.2.4 soweit ein Vertragspartner aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist, oder
    • 12.2.5 soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
    Der Vertragspartner, der sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.

13. Werbematerialen und Presserklärungen

Die Vertragspartner werden sich Werbe-, Presse- und sonstige Veröffentlichungen, die mit dem Vertrag in Verbindung stehen oder ihn berühren, zur vorherigen Abstimmung wechselseitig vorlegen, wobei die Zustimmung oder Ablehnung jeweils unverzüglich schriftlich zu erklären ist. Zur Veröffentlichung genehmigte Texte dürfen so lange verwendet werden, bis die Genehmigung widerrufen wird oder im Falle der befristeten Genehmigung die Frist endet.

14. Schlussbestimmungen

  • 14.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
  • 14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
  • 14.3 Soweit Schriftform für den Vertrag vorgesehen ist, bedürfen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
  • 14.4 Es gelten die jeweils aktuellen AEB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. DAMOWI behält sich das Recht vor, die AEB für künftige Geschäfte jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die vorgesehene Änderung dem Lieferanten schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Lieferant nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird DAMOWI bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Der schriftliche Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei DAMOWI eingegangen sein. Erfolgt ein solcher Widerspruch, wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
  • 14.5 DAMOWI ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein mit DAMOWI verbundenes Unternehmen iSd § 15 AktG zu übertragen.
  • 14.6 Der Lieferant kann gegenüber Ansprüchen von DAMOWI nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • 14.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen DAMOWI und dem Lieferanten ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.